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Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz VerpackG vom 01.2019

Ab dem 1. Januar 2019 sind Hersteller bzw. Inverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen, die diese erstmals, gewerbsmäßig in Verkehr bringen und welche typischerweise als Abfall beim Endverbraucher anfallen, verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren.

Verpackungen registrieren und lizenzieren
Einleitung

Die Registrierungspflicht trifft jeden, der eine mit Ware befüllte Verpackung, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt in Verkehr bringt (im Gesetz „Hersteller“ genannt).

Registrierungspflichtiger „Hersteller“ ist danach:

wer eine leere Verpackung, die typischerweise zum privaten Endverbraucher gelangt, mit einer Ware befüllt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt (Erstinverkehrbringer).

Somit sind z.B. auch Gastronomen, die außerhaus Lebensmittel verkaufen und beispielsweise Pizzakartons verwenden, Inverkehrbringer von Verpackungen und müssen sich registrieren und sich an einem sogenannten Dualen System beteiligen, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung des Verpackungsmülls gewährleistet ist.


Registrierung

Demnach muss sich jeder Hersteller in dem Verpackungsregister der Zentralen Stelle registrieren und im Voraus für das Jahr eine Meldung abgeben, wie viele Verpackungen in Umlauf gebracht werden.

Lizenzierung

Herstellern steht es frei, die Verpackungen beim Endverbraucher abzuholen und selbst zu entsorgen. Da das jedoch die wenigsten machen können besteht die Pflicht zur Beteiligung an einem Dualen System, die die Entsorgung übernehmen. Lizenzierte Ware wird nach Kilo abgerechnet und im Voraus auf das Jahr bezahlt.

Ohne Registrierung trotzdem schnell und einfach alle Vorgaben des VerpackG erfüllen:

Bei Serviceverpackungen kann eine Verpackung weiter vorne in der Lieferkette lizenziert und registriert werden, das heißt, dass wir als Ihr Lieferant die Registrierung und Lizenzierung der Verpackungen übernehmen können.

01

im Warenkorb Lizenz auswählen
Im Warenkorb können Sie auswählen, ob Sie sich selbst um die Lizenzierung gekümmert haben oder ob wir das übernehmen sollen

02

Beleg auf der Rechnung
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, dass wir die Lizenzierung übernehmen sollen, wird auf der Rechnung eindeutig ausgewiesen, dass die bestellte Ware nach allen Vorgaben des VerpackG lizenziert ist

03

Sicherheit
Im Falle einer Kontrolle durch das Ordnungsamt  können Sie mit unserer Rechnung nachweisen, dass Sie alle Pflichten erfüllt haben.
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